Weitere Entscheidung unten: LG Braunschweig, 29.06.2001

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   OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01   

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OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01 (https://dejure.org/2001,1610)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.2001 - 15 W 81/01 (https://dejure.org/2001,1610)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 15 W 81/01 (https://dejure.org/2001,1610)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 16, 39
    Prüfung der Gesellschaft durch Registergericht bei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme der Wertfestsetzung ; Registergericht; GmbH; Geschäftsführer; Stimmrecht

  • Judicialis

    GmbHG § 16; ; GmbHG § 39

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 16 § 39
    GmbH-Recht - Prüfungspflicht des Registergerichts - Erwerb von Geschäftsanteilen - Bindung des Registergerichts an Gesellschafterstellung des Anmeldenden - gesetzliche Fiktion

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 16, 39
    Prüfungspflicht des Registergerichts hinsichtlich der Wirksamkeit eines satzungsändernden Beschlusses (hier: Sitzverlegung): Prüfung der Alleingesellschafterstellung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 91 (Leitsatz)

    § 16, 39 GmbHG
    Prüfungspflicht des Registergerichts bzgl. Gesellschafterstellung bei GmbH

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG §§ 16, 39
    Prüfung der Gesellschafterstellung durch Registergericht bei Handelsregisteranmeldung

Verfahrensgang

  • AG Rheda-Wiedenbrück - HRB 46991
  • LG Bielefeld - 24 T 30/00
  • OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 762
  • ZIP 2001, 1918
  • DNotZ 2001, 959
  • BB 2001, 2076
  • DB 2001, 2396
  • Rpfleger 2002, 32
  • GmbHR 2001, 920
  • NZG 2001, 1038
  • NZG 2002, 340
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1982 - II ZR 89/81

    Haftung eines Gesellschafters für rückständige Stammeinlagebeträge; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01
    Die gesetzliche Vorschrift knüpft deshalb an die ordnungsgemäße Anmeldung eine gesetzliche Fiktion; auf die Wirksamkeit der Übertragung kommt es nicht an (BGHZ 84, 47, 49; 112, 103, 113; GmbHR 1991, 311; Senat Beschluß vom 26.05.1998 - 15 W 49/98 -).

    Daraus folgt, daß z.B. auch die Anfechtung einer Anteilsübertragung die Wirksamkeit vorausgegangener Rechtsakte des angemeldeten Erwerbers, z.B. seiner Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung, nicht beeinträchtigt (vgl. BGHZ 84, 47,49).

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01
    Die gesetzliche Vorschrift knüpft deshalb an die ordnungsgemäße Anmeldung eine gesetzliche Fiktion; auf die Wirksamkeit der Übertragung kommt es nicht an (BGHZ 84, 47, 49; 112, 103, 113; GmbHR 1991, 311; Senat Beschluß vom 26.05.1998 - 15 W 49/98 -).

    Von einer ordnungsgemäßen Anmeldung ist jedoch grundsätzlich ohne weiteres dann auszugehen, wenn die Gesellschaft den Erwerber als neuen Gesellschafter anerkennt und behandelt (BGH GmbHR 1991, 311, 312).

  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 194/89

    Ausschließungsrecht gegenüber einem GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01
    Die gesetzliche Vorschrift knüpft deshalb an die ordnungsgemäße Anmeldung eine gesetzliche Fiktion; auf die Wirksamkeit der Übertragung kommt es nicht an (BGHZ 84, 47, 49; 112, 103, 113; GmbHR 1991, 311; Senat Beschluß vom 26.05.1998 - 15 W 49/98 -).
  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 3 Z 133/90
    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01
    Die Prüfungspflicht des Registergerichts erstreckt sich in diesen Fallen auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des Gesellschafterbeschlusses, insbesondere darauf, ob die beschlussfassende Person GmbH-Gesellschafter oder zur Ausübung des Stimmrechts des Gesellschafters befugt ist (OLG Köln WM 1988, 1749; GmbHRdsch 1990, 82; BayObLG GmbHR 1992, 304, 305 f; Senat Beschluß vom 26.05.1998 15 W 49/98).
  • OLG Köln, 04.10.1989 - 2 Wx 23/89

    Umfang der Prüfungsbefugnis des Handelsregisters bei Anmeldung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01
    Die von den Vorinstanzen zitierte Literatur und Rechtsprechung, inbesondere OLG Köln Rpfleger 1990, 170 stehen dieser Auffassung nicht entgegen, da sie sich nicht mit der ordnungsgemäßen Anmeldung einer Geschäftsanteilsübertragung im Sinne des § 16 GmbHG befassen.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 20 W 269/16

    Zum Vorrang der Bescheidung einer Anmeldung zum Amtslöschungsverfahren vor

    § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG n. F. begründet - wie auch die zuvor geltende Fassung - unabhängig von der materiellen Rechtslage, also auch im Falle einer unwirksamen Anteilsübertragung, eine relative oder formale Rechtsstellung des Gesellschafters durch Normierung einer gesetzlichen Fiktion (so u.a. Seibt, a.a.O., § 16, Rn. 6; Ebbing in Michalski, GmbHR, 2. Aufl., 2010, § 16 Rn. 51; Kort, a.a.O., S. 173; noch zum alten Recht: BGH, Urteil vom 13.10.2008, Az. II ZR 76/07, zitiert nach juris, m.w.N zur Rspr.; OLG Hamm, Beschluss vom 10.07.2001, Az. 15 W 81/01, zitiert nach juris) oder nach anderer Auffassung einer unwiderleglichen Vermutung (so u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2016, Az. 16 U 74/15, zitiert nach juris; Heidinger in Münchener Kommentar zum GmbHG, 2. Aufl., 2015, § 16, Rn. 2, 14; Verse in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., 2016, § 16 GmbHG, Rn. 11; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 8. Aufl., 2015, § 16, Rn. 5; Wilhelmi, a.a.O., Rn. 10), wobei diese Einordnung jedenfalls im vorliegenden Fall zu keinem unterschiedlichem Ergebnis führt.

    An diese Wirkung, die alle mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten erfasst (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 27.01.2015 a.a.O. zu § 16 Abs. 1 GmbH a.F.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom15.12.2011, Az. 3 W 144/11 zu § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG n.F., zitiert nach juris) ist auch das Registergericht gebunden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.07.2001, Az. 15 W 81/01, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 19.04.2013 - 2 (7) Ss 89/12

    Wirksame Bestellung eines neuen GmbH-Geschäftsführers während einer laufenden

    Insoweit ist nämlich zu beachten, dass die an den Erwerb des Geschäftsanteils geknüpften Rechte und Pflichten auf den Erwerber im Verhältnis zur Gesellschaft auch unter den in § 16 Abs. 1 GmbHG aufgestellten Voraussetzungen übergehen, ohne dass es dafür auf die Wirksamkeit der Übertragung ankommt ( BGHZ 112, 103 ; GmbHR 1991, 311 ; OLG Hamm, GmbHR 2001, 920 ; Winter/Löbbe in Ulmer/Habersack/ Winter, GmbHG 2005, § 16 Rdnr. 5, 14).
  • OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16

    Feststellung des Inhabers eines Geschäftsanteils an einer GmbH und Wirksamkeit

    Offen bleiben kann dabei, inwieweit in einem Eintragungsverfahren wie dem vorliegenden die zuständigen Register- und Beschwerderichter - ähnlich wie Prozessrichter, vor denen Ansprüche von oder gegen Personen erhoben werden, die angeblich nach § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. als Gesellschafter gelten (so die den zitierten BGH-Entscheidungen zu Grunde liegenden Sachverhalte) - Tatsachenvorbringen des anmeldenden Geschäftsführers zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. einer näheren Prüfung zu unterziehen haben, mit anderen Worten ob sie sich, gegebenfalls nach amtswegiger Aufklärung, eine eigene Überzeugung verschaffen müssen, dass der fragliche Erwerb, hier noch dazu vor einem bestimmten Zeitpunkt, tatsächlich unter Nachweis des Übergangs bei der Gesellschaft angemeldet wurde (vgl. insoweit OLG Hamm ZIP 2001, 1918).
  • OLG Hamm, 07.09.2010 - 15 W 253/10

    Eintragung der Bestellung eines Geschäftsführers

    In diesem Zusammenhang fällt die Prüfung, ob ein die Eintragung rechtfertigender Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist, grundsätzlich in die Prüfungskompetenz des Registergerichts (OLG Köln GmbHR 2002, 621= Rpfleger 2002, 318; Senat GmbHR 2001, 920 = Rpfleger 2002, 32).
  • OLG Jena, 15.02.2021 - 2 W 53/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts Anmeldung

    Hieran ist auch das Registergericht gebunden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 15 W 81/01 -, Rn. 16, juris).
  • OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11

    GmbH im Handelsregister: Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    In diesem Rahmen hat das Registergericht auch die Rechtgültigkeit eines Gesellschaftsvertrages und eines Gesellschafterbeschlusses grundsätzlich zu prüfen (BayObLG NJW-RR 1992, 295/296; GmbHR 1992, 304/305; BayObLGZ 1981, 266/269; OLG Hamm NJW-RR 2002, 762; NJW-RR 1997, 417/418; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 902/903).
  • LG Berlin, 31.03.2008 - 106 T 18/08

    GmbH: Prüfung des Registergerichts bei der Anmeldung einer

    Hier ist es Aufgabe des Handelsregisters, die Eintragung unrichtiger oder tatsächlich nicht bestehender Rechtsverhältnisse zu verhindern (Kammergericht, Rpfleger 1997, 440, OLG Hamm, GmbHR 2001, 920, 921).

    Dass der Beschluss überhaupt von Personen gefasst wurde, die Gesellschafter der GmbH sind (vgl. dazu OLG Hamm GmbHR 2001, 920; KG Rpfleger 1997, 440, 441), das heißt, dass die Sxx Aufzüge AG, E./Schweiz Gesellschafterin der GmbH ist, wird vom Registergericht nicht in Zweifel gezogen und ist auch nicht Gegenstand der Zwischenverfügung.

  • OLG Hamm, 24.01.2002 - 15 W 8/02

    Nebenleistungspflicht zur Geschäftsführung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 07.10.2001 - 15 W 81/01) ist im Verfahren betreffend die Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers und einer Änderung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers anmelde- und beschwerdebefugt die betroffene Gesellschaft selbst, die durch ihren Geschäftsführer gesetzlich vertreten wird.
  • OLG Zweibrücken, 28.12.2015 - 3 W 127/15

    Handelsregisterverfahren: Zurückstellung der Eintragung eines Prokuristen wegen

    Schon deshalb kommt es nicht (maßgeblich) darauf an, dass die beantragte Registereintragung nicht konstitutiv für die Bestellung des weiteren Beteiligten zu 2. zum Prokuristen der Beschwerdeführerin ist, sondern insoweit die materiell-rechtlich (angesichts der Anfechtungsklage indes nur schwebend wirksam) vollzogene Bestellung nur verlautbaren soll (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2001, Az. 15 W 81/01, nach Juris).
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 29.06.2001 - 1 O 1518/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20395
LG Braunschweig, 29.06.2001 - 1 O 1518/99 (https://dejure.org/2001,20395)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29.06.2001 - 1 O 1518/99 (https://dejure.org/2001,20395)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 1 O 1518/99 (https://dejure.org/2001,20395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 641 BGB; § 14 VOB/B; § 16 VOB/B
    Anforderungen an die Beweisführung bei der Beauftragung zur Erbringungen von Werkleistungen; Berücksichtigung der Haftungsverteilung von Gründungsgesellschaftern einer Vor-GmbH im Innenverhältnis; Einbeziehung der Grundsätze der Verlustdeckungshaftung und der ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweisführung bei der Beauftragung zur Erbringungen von Werkleistungen; Berücksichtigung der Haftungsverteilung von Gründungsgesellschaftern einer Vor-GmbH im Innenverhältnis; Einbeziehung der Grundsätze der Verlustdeckungshaftung und der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1703
  • GmbHR 2001, 920
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